Man darf „anderes“ neuerdings auch groß schreiben aber das ist hier nicht anliegendes Thema. Sondern: DIENSTWAGEN. Einfach, weil’s mir gerade durch das Hirn schoss und das nicht gesund sein kann! Und was nicht gesund ist / sein kann, das gehört genau hier hin.
Es ist gängige Praxis, dass Arbeitgeber / Unternehmen ihren Angestellten, also denen, die unbedingt ein Auto oder einen stattlichen und / oder statusmäßigen Bonus brauchen, ein Dienst- oder Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen bzw. vertraglich vereinbaren, dass ein solches bis zu einer Summe von Anschaffungskosten X vom Arbeitnehmer ausgesucht werden darf. Leasing ist beliebt. Es wird – möglichst – außerdem geregelt, ob die Kiste nur beruflich oder auch privat bewegt werden darf. Und da das Führen eines Fahrtenbuches einen unnötigen und unglaublich lästigen Mehraufwand darstellt, der das eigentliche Ziel, die Belohnung, komplett verkehrt, greift man – im Falle der bewilligten privaten Nutzung – gern auf das 1-Prozent-Modell zur Berechnung des geldwerten Vorteils zurück. Dieser findet in der Gehaltsabrechnung steuerliche wie auch sozialversicherungspflichtige Berücksichtigung. Ein Prozent (1%) des Bruttolistenpreises wird also zusätzlich brutto als Sachbezug aufgeführt und damit: verdient. Hinzu kommen pauschal 0,03% dieses Preises für jeden einfachen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Will sagen: Ein Auto für – im Dienstwagensegment fast lächerliche – 30.000 Euro bei 10 Kilometern einfacher Entfernung erzeugt einen geldwerten Vorteil von 300 + 90 Euro. Um diesen Betrag etwas zu verringern, kann sich der dankbare Arbeitnehmer noch mit einem eigenen Beitrag selbst an den Kosten beteiligen. Auch ist es möglich, dass der Arbeit- und Fahrzeuggeber einen kleinen Teil der zu versteuernden Euros per Tagespauschale übernimmt – bei üblicherweise 15 Tagen im Monat wären das hier 45 Euro, um die sich der Arbeit- und Fahrzeugnehmer keine Sorgen mehr machen muss.
Zum näheren Verständnis eines geldwerten Vorteils sei noch angefügt, dass der zwecks Versteuerung zum Bruttogehalt hinzugefügte Betrag – hier, s.o. 390 Euro ohne die genannten Zusatzspäße – natürlich vom Nettogehalt abgezogen wird. Sonst hieße es ja nur: mehr Brutto, mehr Steuern, mehr PS-Monster! Nee. Muss man netto bezahlen, was einem brutto zugedacht wurde.
Aber wo ist jetzt eigentlich das Problem, das sieht doch alles ganz sauber und nachvollziehbar aus (zumindest hofft das der Verfasser)!?

Warum hatte sich die SPD für den Fall eines Wahlsiegs *muhuhuahahaha* ganz fest vorgenommen bei dieser Form der Steuersubvention einen tüchtigen Abbau zu betreiben? Und wieso eigentlich Subvention? Da oben *zeicht* wird doch alles sehr ordentlich ver(s)teuert? Nun ja. Die Anschaffung der Karre und auch Teile der – auch privaten – Nutzung werden sehr wohl erfasst. Es ist aber bei Dienst- oder Firmenwagen so, dass die laufenden Kosten – das meint in erster Linie den Sprit – vom Geber, also vom Unternehmen bezahlt werden und dort als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn verringern. Aha. Da liegt also der Hase im Pfeffer (und sieht dabei sooo scharf aus!). Diese „Absetzbarkeit“ sorgt dafür, dass diese fehlende Steuereinnahme durch andere Töpfe im System ausgeglichen werden muss. Zum Beispiel durch Steuern, die alle Menschen zu zahlen haben; also auch diejenigen Leute, die gar kein Interesse daran haben, dass Herr Müller (Name ist echt) aus dem mittleren Management der Klotzbau GmbH (Name hab‘ ich mir ausgedacht) zwar jeden Tag brav seine 10 Kilometer zum Büro fährt – er kann nämlich nicht Fahrradfahren – und außerdem jedes Wochenende mit der geleasten Mittelklasse an die Nordsee schaukelt. Aus München, um’s nochmal ordentlich zu dramatisieren! Es wäre ja schon irgendwie gerechter, wenn Dienst einfach Dienst und somit betriebliche Ausgabe wäre, und die Ausflüge an die Küste Herrn Müllers Privatschnaps blieben und von ihm selbst zu bezahlen wären. Das hätte den zusätzlichen und sozial betrachtet, unschätzbaren Vorteil, dass nicht mehr so viele Bayern die schöne Nordseek… öhm, nun ja. Aber was von den durchaus hübschen Vorstellungen des Herrn G. der SPD hat es denn nun eigentlich in den Koalitionsvertrag *hüstel* geschafft und wird alsbald… *ticktackticktackticktack* umgesetzt? RICHTIG! Nüscht. Null. Nix. Nicht dass ich „das Werk“ auch nur ansatzweise gelesen hätte, aber wenn etwas davon, oder auch nur das Wort „Einkommenssteuer“ drinstünde, wüsste der Googlemann ganz gewiss davon…
Ein abschließender, brandheißer Tipp: Sollte Ihnen, liebe/r Dienstwagenbegünstigte/r, einmal ein/e steuerzahlende/r Fahrradfahrer/in „in die Quere kommen“ und sollten Sie auch noch so sehr glauben, Sie seien im Recht – üben Sie sich bitte in zurückhaltender Bescheidenheit, zeigen Sie wahre Größe. Und seien Sie in aller Stille dankbar.
In diesem Sinne: Weiterhin gute Fahrt!